Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Holztechnik Lätzsch GmbH
…im Folgenden ALG genannt / Stand: 01.12.2009


1. Geltung
1.1. Unsere ALG gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen sowie Beratungen der Firma Holztechnik Lätzsch
GmbH und deren dafür autorisierte Mitarbeiter, in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr
("Tegernseer Gebräuche").
1.2. Anderslautender Vertragstexte wie Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3. Unsere ALG werden in dieser Form immer Vertragsbestandteil, außer, wenn in beiderseitigem Einvernehmen
gesonderte Bedingungen vereinbart werden. Diese sind zu Ihrer Wirksamkeit jeweils durch einen Geschäftsführer
der Firma Holztechnik Lätzsch GmbH gegenzuzeichnen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote sind stets freibleibend.
2.2. Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst
grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung, bevor sie vertragswirksam werden.
2.3. Wir schließen vorsorglich eine Bestellung zu lasten Dritter aus. Als Vertragspartner akzeptieren wir in jedem Falle
immer nur den Besteller und Zahlungspflichtigen.
2.4. Ein Auftrag gilt immer dann als angenommen, wenn er durch die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH schriftlich
bestätigt wurde und in der angegebenen Frist per Post unterschrieben zurückgesandt wurde.
2.5. Kommt der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so ist die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten.
2.6. Die Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle Produkte und Leistungen
kundenbezogen gefertigt werden. Aus diesem Grunde sind Änderungen im Nachgang zu einem unterschriebenen
Vertrag immer kostenpflichtig. Je nach Leistungsstand des Auftrages ist die Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH
berechtigt Mehrkosten zu verlangen.
2.7. Im Falle einer Stornierung trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Die Höhe ermittelt die Firma
Holztechnik Lätzsch GmbH je nach Leistungsstand.
2.8. Der Kunde ist berechtigt, gemäß §§ 346 ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Vorhaben durch die
zuständige Baubehörde abgelehnt wird. Dem Rücktrittsantrag ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides beizufügen.
2.9. Für alle baulichen Genehmigungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Dazu gehören alle Absprachen und Kosten
mit dem Bauamt und ggf. Prüfstatiker. Die genehmigungsfähige Statik eines anerkannten Tragwerksplaners sowie
eine Bauanzeige/Bauantrag sind nie Bestandteil eines Standardangebotes und müssen immer ausdrücklich
vereinbart sein. Wird die Erstellung dieser Unterlagen vereinbart, so handelt es sich um eine beratende
Dienstleistung dem Kunden gegenüber ohne Erfolgsgarantie für eine Genehmigung.
2.10. Durch Auflagen des Bauamtes und des Prüfstatikers kann es zu Mehrkosten gegenüber dem Vertrag kommen.
Für diese ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich. Übersteigen diese Kosten die Auftragssumme
unverhältnismäßig, so kann der Kunde den Vertrag stornieren. Die bis dahin angefallenen Planungskosten sind vom
Kunden zu tragen.
3. Transport, Lieferung und Montage
3.1. Sofern keine Montage mit der Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH vereinbart wurde, gilt eine Lieferung ab Werk als
Vertragsgrundlage. Bei Anlieferung von Holzbauteilen zur Adresse des Kunden durch eine Spedition wird die Ware
an diese in unbeschädigtem Zustand übergeben. Der Kunde hat die Ware vor Annnahme auf ihren Zustand zu
prüfen und nachfolgend aktenkundig anzunehmen. Evtl. Beschädigungen sind fotografisch zu dokumentieren und
schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken. Nachträglich angemeldete Beschädigungen an der Ware können nicht
akzeptiert werden. Die Anlieferung wird tel. durch die Spedition avisiert. Der Kunde muss zum vereinbarten Zeitraum
anwesend sein und für die Entladung der Ware vom LkW sorgen. Die Zufahrt zum Grundstück ist der Spedition zu
beschreiben und auf evtl. Beschränkungen ist hinzuweisen. Der Kunde übernimmt automatisch die
Gefahrübernahme der Ware von der letzten möglichen Abladestelle. Falls der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt
nicht anwesend ist oder aus einem anderen örtlich bedingten Grund eine 2. Anfahrt notwendig wird, muss der Kunde
die entstehenden Mehrkosten komplett selbst übernehmen
3.2. Eventuelle Beschädigungen an der Ware sind vor dem Abladen anzuzeigen. Beschädigte Ware kann nur in
Absprache mit der Firma Holztechnik Lätzsch GmbH beim Kunden verbleiben. Ist die Ware abgeladen, gilt sie als
angenommen. Nachträglich können Beschädigungen als Reklamation nicht mehr anerkannt werden.
3.3. Im Falle einer Lieferung ohne Montage geht die Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH von entsprechender Fachkenntnis
des Kunden oder deren Vertragsfirmen aus. Ist dies nicht der Fall muss der Kunde dies schriftlich anzeigen und eine
Montage bei der Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH anfragen. Erfolgt die Montage unter Regie des Kunden bzw. in
Eigenleistung muss die Baustelle den Forderungen der Berufsgenossenschaft Holz und Bau entsprechen und ist bei
dieser anzumelden. Alle Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen sind umzusetzen. Wenn der Kunde diese
Forderungen und Maßnahmen nicht kennt, so kann ein Sicherheitskoordinator der Berufsgenossenschaft
angefordert werden.
3.4. Wenn keine Montage durch die Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH vereinbart ist, müssen diejenigen Materialien, welche
nicht mit gezeichnet sind, vor Ort gebohrt und zugeschnitten werden. Dabei handelt es sich in der Regel um
Schalungen, Blenden, Pressleisten, Doppelstegplatten etc.
3.5. Ist eine Montage durch die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH vereinbart, muss der Kunde sicherstellen, dass eine
ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Der Montageort muss abgesteckt sein und die
Grundstücksgrenzen sind zu markieren. Evtl. störende Leitungen für Gas, Strom etc. sind zu entfernen oder
stillzulegen. Alle sonstigen Hindernisse im Arbeitsbereich von mindestens 1 m Umkreis um den Aufstellort sind vom
Kunden im Vorfeld selbst zu entfernen. Evtl. entstehende Verzögerungen werden für den Kunden ohne
Vorankündigung kostenpflichtig.
3.6. Evtl. Höhenangaben sind vom Kunden eineindeutig kenntlich zu machen.
3.7. Der Kunde hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen.
3.8. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsabschluss zu einer persönlichen Abnahme der Leistung mit dem Leitmonteur
nach Beendigung der Arbeiten vor Ort. Ist er dazu verhindert, so hat er eine andere Person dafür zu autorisieren.
Ist ihm auch dies nicht möglich, so gilt die Leistung ohne Unterschrift als abgenommen.
3.9. Die Leistung vor Ort ist für den Kunden immer schriftlich abzunehmen, auch wenn noch Restleistungen offen sind.
Diese sind auf dem Abnahmeprotokoll schriftlich zu benennen.
3.10. Evtl. Mängel sind dem Leitmonteur bei der Abnahme sofort zu benennen. Dieser wird nach seinen Möglichkeiten
Mängel sofort abstellen. Nachträglich angezeigte Mängel, welche zum Zeitpunkt der Abnahme schon sichtbar waren
können als solche nicht anerkannt werden.
4. Liefer- und Montageverzug
4.1. Ein Liefer- oder Montageverzug durch die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH kann nur eintreten, wenn ein
ausdrücklicher Liefer- oder Montagefixtermin vereinbart wurde. In diesem Fall kann die Firma Holztechnik Lätzsch
eine Nachfrist von 10 Tagen ab Termin anzeigen.
4.2. Bei Auftreten höherer Gewalt wie Streik, Naturgewalten, Straßensperrungen und Lieferengpässen durch
Vorlieferanten haftet die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH nicht für Lieferverzug.
4.3. Im Schlechtwetterfall verschieben sich die vereinbarten Fixtermine um den Schlechtwetterzeitraum zuzüglich eines
neuen Koordinationszeitraumes von 5 Wochentagen.
4.4. Im Falle eines Verzuges durch Verschulden einer Vorleistung des Kunden müssen Fixtermine neu schriftlich
vereinbart werden. Alte Terminstellungen erlöschen sofort nach bekannt werden. Die Firma Holztechnik Lätzsch
GmbH behält sich in diesem Falle vor, evtl. entstandene Mehrkosten geltend zu machen.
4.5. Für Folgekosten von Lieferverzug haftet die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH nicht, es sei denn dies ist ausdrücklich
vereinbart.
5. Preisstellung
5.1. Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mwst. Ausdrückliche Werbepreise für
Endverbraucher sind Bruttopreise inkl. Mwst.
5.2. Alle Preise in Angeboten sind grundsätzlich nur 4 Wochen verbindlich.
5.3. Die aufgeführten Preise gelten nur für die ausdrücklich erwähnten Leistungen. Evtl. Nebenleistungen sind nicht
enthalten und müssen separat vereinbart werden.
5.4. Evtl. angebotene oder vereinbarte Sonderpreise erlöschen nach der genannten Friststellung automatisch.
6. Zahlung
6.1. Zahlungsziele werden in der Regel auftragsbezogen vereinbart. Ist dies nicht erfolgt, so ist die Kaufsumme bei
Warenübergabe bzw. nach Montage ohne Abzug in bar fällig.
6.2. Bei Bauverzug in Verantwortung des Kunden werden alle bis dahin entstandenen Kosten abgerechnet.
6.3. Die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH akzeptiert keine Schecks und Lastschrifteneinzüge.
6.4. Zahlungsverzug tritt automatisch nach überschreiten des Zahlungszieles ein.
6.5. Bei Zahlungsverzug erlöschen alle Rabatte und Skontovereinbarungen.
6.6. Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige daraus resultierende Kosten zu ersetzen.
Verzugszinsen werden mit 8% über dem Basiszinssatz berechnet, es sei denn, dass der Verkäufer eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz nachweist oder der Käufer eine geringere Belastung. § 353 HGB bleibt unberührt.
6.7. Im Streitfall kann der Kunde einen angemessenen Betrag von der Schlussrechnung einbehalten, wenn er im
gleichen Zuge einen von der Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer vereidigten Sachverständigen
eingeschaltet hat. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen
entscheiden.
6.8. Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist jedoch kein Grund für einen Einbehalt. In diesem Falle ist die Leistung
komplett zu bezahlen. Der Mangel ist dann schriftlich bei der Firma Holztechnik Lätzsch GmbH anzuzeigen.
7. Der Werkstoff Holz / Wartung und Pflege
7.1. Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Auf Grund seines biologischen Wachstums ist Holz nicht homogen. Durch den
Einfluss von Wasser, Licht und Wärme ist Holz gewissen Veränderungen unterworfen. Es kann zu Verwerfungen,
Rissen, Schrumpfungen und Verfärbungen im Rahmen der gültigen Vorschriften kommen. Dies ist kein
Reklamationsgrund.
7.2. Die regelmäßige Pflege von Holz obliegt der Sorgfaltspflicht des Bauherrn bzw. Eigentümers.
7.3. Entsprechend dem erworbenen Produkt werden die Wartungs- und Pflegeanleitungen der Firma Holztechnik Lätzsch
GmbH Vertragsbestandteil.
8. Verfahren bei Mängeln
8.1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind sofort, bei verpackter Ware innerhalb von 8 Kalendertagen, durch schriftliche Anzeige
an den Verkäufer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Käufer.
8.2. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt. Im Übrigen wird auf die
"Tegernseer Gebräuche" verwiesen.
8.3. Die Firma Holztechnik Lätzsch haftet nur für ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften des Produktes. Zugesichert sind
Eigenschaften, welche aus dem ursprünglichen Sinn des Produktes resultieren
8.4. Mängel, welche die Eigenschaft des Produktes nicht beeinflussen und in keiner gültigen Vorschrift ausdrücklich
benannt sind, werden nicht anerkannt.
8.5. Wenn der Kunde einen Mangel feststellt, so darf er das Produkt nicht weiter verarbeiten bzw. benutzen.
Der Mangel ist sofort schriftlich bei der Firma Holztechnik Lätzsch anzuzeigen und die Rückmeldung ist innerhalb
von 10 Tagen abzuwarten.
8.6. Die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH entscheidet über Ersatz oder Nachbesserung des beschädigten Teiles.
Bei Liefergeschäften ist die bemängelte Ware ins Werk zurückzusenden.
8.7. Mängel, welche nach Montageabnahme angezeigt werden sind Gewährleistungsmängel und entbinden nicht von der
Zahlungsverpflichtung.
8.8. Für Folgekosten von Mängeln übernimmt die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH keine Haftung, es sei denn, dies ist
ausdrücklich vereinbart.
8.9. Für Kratzer, Risse o.ä. Beschädigungen an Glas- oder Kunststoffprodukten welche erst nach der Warenannahme
oder Abnahme auftreten, übernimmt die Fa. Holztechnik Lätzsch GmbH generell keine Haftung.
8.10. Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen, bei Kaufleuten
jedoch innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht für Verträge, in die Teil B der
Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen ist.
8.11. Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH besitzt generell Eigentumsvorbehalt auf gelieferte Produkte. Der Kunde hat
prinzipiell kein Recht unbezahlte Ware einzubauen oder weiterzuverkaufen, es sei den es wurde anders vereinbart.
9.2. Unter Vorbehalt stehende Produkte berechtigen die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH auf Einräumung einer
Sicherungshypothek im Rang vor dem Rest am betreffenden Grundstück in Höhe der offenen Summe.
9.3. Rechte Dritter an gelieferten Produkten werden ausgeschlossen.
9.4. Ein Wiederverkäufer ist verpflichtet den Eigentumsvorbehalt der Firma Holztechnik Lätzsch GmbH seinem Kunden
anzuzeigen.
10. Vertragsrecht
10.1. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe
tätigen Vertragspartner erteilt wird.
10.2. Mit Privatkunden kann die VOB gesondert vereinbart werden.
10.3. Alle in der Auftragsbestätigung vereinbarten Punkte gelten vorrangig allgemeiner Bedingungen.
11. Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
11.2. Es gilt das Recht der BRD.
12. Copyright
Die ausschließlichen Rechte an Zeichnungen, Texten, Bildern in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Prospekten,
Internetseiten besitzt die Firma Holztechnik Lätzsch GmbH. Eine Nutzung, Weitergabe oder anderweitige
Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Holztechnik Lätzsch GmbH gestattet.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.